§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Leistungsgegenstand

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB (im Folgenden Kunde). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  3. Diese AGB gelten insbesondere für alle Verträge über Kommunikationskonzepte, Erstellung und Durchführung individueller Werbemittel/-maßnahmen, wie Anzeigenwerbung, Flyer/Werbebroschüren, Werbebriefe/Mailing, Online-Banner, Suchmaschinenwerbung/Social Marketing Konzepte, Funk-Werbung, Plakate, Verkehrsmittelwerbung, PoS-Werbematerialien, Kfz-Dekoration.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Individuelle Nebenabreden bedürfen der Schriftform bzw. unsere schriftliche Bestätigung.
  5. Unsere Vertragspflichten ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis bzw. übersandten Angeboten und unterzeichneten Aufträgen. Wir übernehmen grundsätzlich die Konzeption der Aufträge, Projekte und vereinbarten Leistungen sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung, nicht jedoch die in Abs. 7 genannten Sonderleistungen sowie die Produktion und produktionstechnische Überwachung von Werbemitteln. In unseren Angeboten wird davon ausgegangen, dass der Kunde unsere Entwürfe in zwei Runden korrigieren kann. Jede weitere Korrekturrunde und/oder jeder weitere Korrekturwunsch ist nicht von unserem Angebot erfasst und zusätzlich zu vergüten. Dabei finden Projektanfragen und – abstimmungen grundsätzlich in der regulären Agenturarbeitszeit an Werktagen von Montag-Freitag 9-18 Uhr statt. Wir behalten uns vor für Projekte, die mit außerordentlicher Dringlichkeit und/oder die einen Arbeitseinsatz außerhalb der regulären Arbeitszeit bzw. an Wochenenden/Feiertagen erfordern, mit einen Eilzuschlag von bis zu 100% zu berechnen. Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernehmen wir keine Gewähr.
  6. Sonderleistungen sowie die damit ggf. in Zusammenhang stehende Überwachung und Betreuung Leistungen Dritter werden von uns nur bei gesonderter Beauftragung durch den Kunden erbracht. Hierzu zählt bspw. Beschaffung von Bild-/Filmmaterial sowie deren Nutzungs-/Lizenzrechte, Planung und Überwachung von Lithoarbeiten, rechtliche Prüfung von Werbemitteln, Druck und Verarbeitung von Werbemitteln sowie Lettershop bzw. Fulfillment von Mailingaktionen, Lieferdienste, Erstellung von Proofs, Archivierung und Übergabe von Projekten auf Datenträgern, Lektorat und Übersetzungen, Umarbeitung oder Änderung von bereits freigegebenen Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen.
  7. Auch die Produktion, -überwachung und -leitung bedarf einer ausdrücklichen Beauftragung durch den Kunden.
  8. Bei Übernahme von Produktionsleistungen sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben. Der Kunde erteilt hierzu der Agentur entsprechende Vollmachten. Dritte sind in diesem Fall nicht unsere Erfüllungsgehilfen; wir haften insoweit nur für eigenes Verschulden gem. § 6. Dies gilt entsprechend für die Beauftragung Dritter mit sonstigen Leistungen.
  9. Soweit Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung beauftragt werden, stellt uns der Kunde im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen insbesondere dem Honorar hieraus frei. Vor der abschließenden, von uns betreuten Produktion durch Dritte, sind uns Korrekturmuster vorzulegen.
  10. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Wir sind ebenfalls berechtigt Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden und den Kunden ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen.
  11. Vor Ausführung von Vervielfältigungen, von durch die Agentur erstellten Produkten, durch andere Unternehmen als der Agentur, sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen. Der Kunde erhält von uns nach Erstellung der beauftragten grafischen Leistungen einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind uns innerhalb von max. 5 Werktagen anzuzeigen bzw. zuzusenden. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und zurück zu senden. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Der Kunde erhält für die Rücksendung des Korrekturabzuges eine Frist von 5 Werktagen (wenn bei Übersendung des Korrekturabzuges schriftlich nichts anderes vereinbart wird) und gilt als „gut zum Druck“. Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei uns ein, so gilt dieser als fehlerfrei. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er ebenfalls für Richtigkeit und Tippfehler. Der Kunde kann im Auftrag Produktionsvorgänge näher oder detailliert definieren und nach Absprache schriftlich zu einem Bestandteil der Produktionsleistung erklären.

§ 2 Vertragsabschluss

Durch Anklicken des Buttons „jetzt Angebot anfordern“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Werbemittelauswahlkorb enthaltenen Artikel ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absender der Bestellung.

§ 3 Vergütung

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Sämtliche Preise, Vergütungen und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in dem Shop angegebenen Preise sind Richtwerte. Sie ermöglichen eine erste Kosteneinschätzung. Für jedes angefragte Projekt erhält der Kunde ein individuelles verbindliches Angebot. Dieses ist die Basis für die Beauftragung und die Abrechnung.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns vollständig und rechtzeitig die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen, Projektziele, Vorlagen und Angaben in einem schriftlichen Briefing vorab in der für eine ordnungsgemäße Verarbeitung notwendigen Qualität zur Verfügung zu stellen. Wir werden diese Informationen streng vertraulich behandeln.
  2. Soweit der Kunde uns Vorlagen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist; er stellt uns diesbezüglicher von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen (§315 f. BGB).
§ 5 Urheberrecht, Nutzungsrecht
  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassene Unterlagen der die Schaffung eines Werks geistiger Schöpfung zum Gegenstand hat, ist ein Urhebewerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk gerichtet ist. Wir gewähren dem Kunden die für den jeweiligen Zweck des Auftrages erforderlichen Nutzungsrechte, soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung unserer Vergütung eingeräumt.
  2. Wir haben hinsichtlich der Auftragsdurchführung Gestaltungsfreiheit, es sei denn, es wurden mit dem Kunden konkrete Vorgaben vereinbart. Änderungswünsche des Kunden werden im Rahmen von insgesamt zwei Korrekturläufen vorgenommen. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
  3. Das Werk sowie alle Dateien und sonstigen Elemente, auf denen das Werk beruht, insbesondere Entwürfe, Zeichnungen, Layouts, Audio-Aufzeichnungen, Videoaufzeichnungen und sonstige Medien, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Änderungen an unseren Werken dürfen nur mit unserer Zustimmung vorgenommen werden
  4. Wir sind nicht verpflichtet, Dateien, Layouts und sonstige Elemente, auf denen das Werk beruht, in einer vom Werk losgelösten, isolierten oder isolierbaren Weise herauszugeben. Wir sind weder verpflichtet, den Quellcode eines Werks noch Dateien, aus denen das geschuldete Werk exportiert wurde, offenzulegen oder dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Abweichendes bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung
  5. Das Werk sowie alle dazu führenden Arbeitsmaterialien, Daten oder sonstige Elemente dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns zur Geltendmachung von Schadensersatz. Die Höhe des Schadens beträgt pauschal 200% der vereinbarten Netto-Vergütung; jeder Partei bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten. War eine Vergütung nicht vereinbart, ist eine übliche Vergütung maßgebend, mindestens jedoch die vom Kunden gezahlte Netto-Vergütung.
  6. Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschützten Werken durch den Kunden sind – vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen – nur zulässig, soweit dieses Recht Vertragsgegenstand ist oder wir der Vervielfältigung zugestimmt haben. Von Vervielfältigungen sind uns zur Prüfung und etwaiger Korrekturen entsprechende Exemplare vorab zukommen zu lassen. Wir haben das Recht, auf Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden. Art und Weise der Namensnennung können wir dem Kunden in angemessener Weise vorschreiben. Bei einer Verletzung des Rechts auf Namensnennung sind wir berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen. Die Höhe des Schadens beträgt pauschal 100% der vereinbarten Netto-Vergütung; jeder Partei bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.
  7. Vorschläge, Wünsche oder sonstige Mitarbeit des Kunden begründen kein Miturheberrecht des Kunden.
  8. Wird unser Werk zu einem späteren Zeitpunkt in einem größeren Umfang genutzt, als bei Vertragsabschluss vorgesehen, sind wir berechtigt eine angemessene Nachvergütung für die Nutzung festzusetzen und in Rechnung zu stellen (§315 f. BGB).
  9. Wir gewähren nicht die Eintragungsfähigkeit unserer Werke in öffentliche Register, es sei denn, dies wurde mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart.
§ 6 Mängelansprüche des Kunden
  1. Bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
  2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die vereinbarte Beschaffenheit. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche Äußerungen etwaiger Hersteller oder sonstiger Dritter (z.B. in Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.
  3. Der Kunde hat offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich ab Eingang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Vertragspartner die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht (§§377, 381 HGB) bleiben unberührt.
  4. Für Werbeaussagen oder Inhalte, die vom Kunden vorgegeben wurden, haften wir nicht. Der Kunde hat unsere Werke, Entwürfe und Inhalte zu prüfen. Inhaltliche Fehler oder Mängel hat er unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Vertragspartner die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder die Anzeige, sind unsere Werke, Entwürfe und Inhalte abgenommen. Werbeaussagen und Inhalte abgenommener Werke und Entwürfe sind ausschließlich dem Kunden zuzurechnen; unsere Haftung ist diesbezüglich ausgeschlossen.
  5. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Vertragspartner den fälligen Kaufpreis bezahlt.
  6. Der Vertragspartner hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten Gegenstände zu Prüfungszwecken zu übergeben oder uns zugänglich zu machen.
  7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Vertragspartner nicht erkennbar.

 § 7 Gefahrübergang bei Verwendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen der Agentur die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten nur
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wir haften nicht für die Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Equipment jeglicher Art, das uns von dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, es sei denn, uns ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt in diesem Fall beim Kunden.
  5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Vertragspartner nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben

    § 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

    1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
    2. Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Mainz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners oder am Erfüllungsort des Vertragsverhältnisses (§ 29 ZPO) zu erheben.
    3. Vor Klageerhebung hat der Kunde bei streitigen Ansprüchen mit hinreichender Begründung und allen nötigen Unterlagen und Anlagen uns gegenüber schriftlich (unter Ausschluss von § 127 BGB) geltend zu machen. Wir werden den Anspruch innerhalb eines Monats prüfen. Innerhalb der Prüfungsfrist ist der Vertragspartner nicht zur gerichtlichen Rechtsverfolgung berechtigt, es sei denn, die Hinderung der weiteren Rechtsverfolgung innerhalb der Prüfungsfrist wäre für den Vertragspartner grob unbillig; der Vertragspartner hat uns in diesem Fall umgehend zu informieren. Bei einem Verstoß gegen diese Prüfungspflicht sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen
    4. Soweit der mit dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

    § 10 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Das HSC (below GmbH) ist dazu berechtigt, diese AGB-soweit sie in das Vertragsverhältnis mit dem Kunden eingeführt sind, einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglicher entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung wird das HSC (below GmbH) den Kunden unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunden nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis des HSC (below GmbH) gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.